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Neuer Musterprozess zur Besteuerung von Kryptowährungen
Das erste beim Bundesfinanzhof anhängige Musterverfahren zur Besteuerung von Kryptowährungen ist erledigt, weil der Kläger die Revision zurückgenommen hat. Das FG-Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist aber schon wieder ein neues Verfahren beim Bundesfinanzhof zu der Frage anhängig, ob eine Kryptowährung ein anderes Wirtschaftsgut i. S. von § 23 EStG ist. Das eröffnet die Möglichkeit, auch weiterhin vergleichbare Fälle offen zu halten und vom Ruhen des Verfahrens zu profitieren.
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In unserer März-Ausgabe 2022 hatten wir Sie ausführlich darüber informiert, dass ein erstes Musterverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist – zur Besteuerung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen. Konkret: zu der Frage, ob eine Kryptowährung ein anderes Wirtschaftsgut i. S. von § 23 EStG ist und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften fällt. Das FG Baden-Württemberg hatte dies in erster Instanz bejaht.
Mittlerweile ist bekannt geworden, dass der Kläger die Revision leider ...