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Arbeitsrecht | Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert (BMAS)
Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den hinaus zu verlängern. Hierauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufmerksam.
Bis dahin sind alle Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung weiterhin vollumfänglich anzuwenden.
Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.
Das BMAS wird hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinw...