Ermäßigter Steuersatz für Entschädigung: Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts
Leitsatz
Werden anlässlich des strukturbedingten Wegfalls des Arbeitsplatzes die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses gegen
eine Sozialplanabfindung sowie die anschließende befristetete Weiterbeschäftigung in Transfergesellschaften vereinbart, bei
denen der Steuerpflichtige neben einem Transfer-Kurzarbeitergeld weitere Zahlungen „Zusatzabfindung”; („Startgeld”) erhält,
die umso höher ausfallen, je schneller der Steuerpflichtige einen neuen Arbeitgeber findet und deswegen das Beschäftigungsverhältnis
mit der jeweiligen Transfergesellschaft beendet, so werden bei einer Gesamtwürdigung des verwirklichten Sachverhalts die Entschädigungszahlungen
zum Ausgleich für ein- und dasselbe Schadensereignis, nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Es liegt daher eine
einheitliche, nicht nach § 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigte Entschädigung vor, wenn die Zahlungen in zwei Veranlagungszeiträumen
ausbezahlt werden und somit keine Zusammenballung von Einkünften vorliegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1994 Nr. 23 EStB 2022 S. 148 Nr. 4 FAAAI-62163
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