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BFH  - I R 50/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 233, AO § 233a, AO § 238 Abs 1, EStG § 43b, EStG § 50d Abs 3, EWGRL 435/90 Art 5

Rechtsfrage

1. Ist unionsrechtswidrig einbehaltene Kapitalertragsteuer mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen?

2. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom , BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze) bzw. bei Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung, die unter Berufung auf eine rechtswidrige Vorschrift widerrufen wurde, mit dem Zeitpunkt des Steuereinbehalts?

Erstattungsanspruch; Kapitalertragsteuer; Verzinsung; Zinslauf

Fundstelle(n):
KAAAI-62131

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