BFH - III R 7/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 6 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 1 S 1
Rechtsfrage
1. Übernimmt ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG, wenn laut Übertragungsvereinbarung "sämtliche Passiva" übergehen sollen?
2. Stellt die Übernahme dieser Verbindlichkeiten ein Veräußerungsentgelt dar oder mindern sie lediglich den Wert des übertragenen Vermögens?
3. Hat der Rechtsnachfolger im vorliegenden Fall die Folgerungen zu tragen, die sich aus dem Bilanzenzusammenhang für die Jahre seiner Besitzzeit ergeben?
4. Kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn bereits eine gerichtliche Verurteilung (hinsichtlich der streitgegenständlichen Verbindlichkeiten) vorliegt?
Nachträgliche Betriebsausgabe; Rückstellung; Übertragung; Unentgeltliche Übertragung; Verbindlichkeit
Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 305 Nr. 11
DB 2024 S. 2466 Nr. 40
EStB 2024 S. 344 Nr. 10
ErbStB 2024 S. 273 Nr. 10
FR 2024 S. 1048 Nr. 22
GmbHR 2024 S. 1105 Nr. 20
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2024 S. 684
RAAAI-62107