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BFH  - III R 14/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 158, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 193, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3

Rechtsfrage

1. Führen formelle Mängel bei der Kassenführung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu einer neuen Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, sodass die Aufzeichnungen als Folge nicht gemäß § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen sind?

2. Dürfen bei solchen Mängeln durch den Außenprüfer entsprechende Hinzuschätzungen vorgenommen werden, die zu neuen Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO führen?

3. Kann § 158 AO sowohl bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch § 4 Abs. 3 EStG angewandt werden?

Aufzeichnungen; Außenprüfung; Hinzuschätzung; Kassenbuch; Neue Tatsache

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 229 Nr. 8
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2024 S. 681
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2024 S. 1952
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2024 S. 567
NAAAI-62104

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