Eigentumswohnung; Gegenleistung; Grunderwerbsteuer; Herstellung
Rechtsfrage
Stellt die nachträglich mit dem Bauträger getroffene Vereinbarung über Sonderleistungen -abweichend der bisherigen Baubeschreibung (Bodenbelag, Badausstattung, Türen)- nach Erwerb einer noch nicht errichteten Eigentumswohnung eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar?
Gesetze: GrEStG § 9 Abs 2 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2022):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
YAAAI-62093