Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Bundesrat billigt vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage
Der Bundesrat hat am dem "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" zugestimmt. Damit sinkt die EEG-Umlage zum von bislang 3,72 ct/kWh auf null ct/kWh. Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen.
Hintergrund: Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.
Mit dem nun verabschiedeten Gesetz sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 ct/kWh zum auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt...