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Insolvenzrecht | GmbH-Geschäftsführer – Masseschmälernde Gehaltszahlungen (OLG)
Ist der Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet, sich unmittelbar nach seiner Bestellung einen Überblick über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu verschaffen und hierbei nicht nur die aktuellen Zahlungsströmungen, sondern auch die Altlasten aus der Zeit vor seinem Amtsantritt zu berücksichtigen? Macht sich der Geschäftsführer haftbar, wenn nach der Insolvenzreife, die er hätte feststellen können, noch Ausgaben für Gehaltszahlungen und Anschaffungen getätigt worden sind? Das OLG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil v. u. a. mit diesen Fragen beschäftigt.
Bis war die Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzreife der Gesellschaft in § 64 GmbHG a. F. geregelt. Demnach darf der Geschäftsführer nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH keine Zahlungen meh...