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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Sanktionsdurchsetzungsgesetz I
Der Bundestag hat am das sog. Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (BT-Drucks. 20/1740) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/1892) in 2./3. Lesung beschlossen.
Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I enthält insbesondere folgende Regelungen:
Möglichkeit der Vermögensermittlung und der Sicherstellung von Vermögensgegenständen bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse
Klarstellung der Zuständigkeit der Landesbehörden für die Anwendung und Durchsetzung außenwirtschaftsrechtlicher Bestimmungen
Erweiterung der Datenübermittlungsbefugnisse beteiligter Behörden, z. B. Deutsche Bundesbank an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Klarstellung, dass auch Sende-, Übertragungs- oder Verbreitungsverbote unter...