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Europa | Weltweiter Körperschaftsteuer-Mindestsatz (EU-Parlament)
Das EU-Parlament hat am einen Vorschlag der EU-Kommission zur Umsetzung der internationalen Vereinbarung über einen weltweiten Mindeststeuersatz von 15 % für Unternehmen angenommen.
Hintergrund: Ziel der Richtlinie ist es, die von der OECD/G20 im Dezember 2021 vereinbarte Reform der Vorschriften über die internationale Unternehmensbesteuerung in EU-Recht umzusetzen. Diese globale Vereinbarung zielt darauf ab, einen Körperschaftsteuer-Mindestsatz von 15 % für große multinationale Unternehmen zu gewährleisten und ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem wirksamen und fairen System der Gewinnbesteuerung.
Parlament will schnelle Umsetzung:
Der von Aurore Lalucq (S&D, FR) verfasste Bericht wurde mit 503 Ja-Stimmen bei 46 Nein-Stimmen und 48 Enthaltung...