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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundestag hat am das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/1906) in 2./3. Lesung verabschiedet. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf (BT-Drucks. 20/1111) haben sich einige Änderungen ergeben, wie z.B. bei der geplanten Verlängerung der Erklärungsfristen und dem geplanten Pflegebonus. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
U.a. sind die folgenden Regelungen geplant: