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Verfahrensrecht | Anpassung des AEAO an das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BMF)
Am tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom , BGBl I S. 882, in Kraft. Der AEAO wird aus diesem Anlass - allerdings erst mit Wirkung ab - zu § 79 AO und zu § 122 AO ergänzt und angepasst ().
Hintergrund: Die mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom , BGBl. I S. 882, verbundene Reform der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts ist auf das Ziel ausgerichtet, im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung eine konsequent an der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen orientierte Anwendungspraxis zu gestalten, die den Betroffenen im Wege der Unterstützung zur Ausüb...