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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigungsanspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (FG)
Eine Steuerberechnung ist eine formlose Mitteilung an den Insolvenzverwalter. Die Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung sind nach § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG bedingungslos und zeitgleich vorzunehmen. Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 InsO liegen bereits bei einem sonstigen Bezug zur Insolvenzmasse vor (; Revision anhängig, BFH-Az. V R 29/21).
Sachverhalt: Streitig ist, ob Vorsteuerberichtigungsansprüche nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG im Rahmen der Masseverwaltung entstanden sind und damit die gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 InsO als Masseverbindlichkeit festzusetzende Umsatzsteuerjahresschuld erhöht haben: Der Kläger wurde jeweils zum Insolvenzverwalter der X-GmbH, ihrer Holding- sowie ihrer Schwestergesellschaft G bestellt. In der Zeit vor ...