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VG Düsseldorf 27.04.2021 20 K 335/20, NWB 20/2022 S. 1413

Beruf | Berufsunfähigkeit nur bei Unmöglichkeit jeglicher Steuerberatertätigkeit

Berufsunfähigkeit nach § 17 Abs. 1 der Satzung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen liegt nicht schon dann vor, wenn das Mitglied seine bisher ausgeübte konkrete Steuerberatertätigkeit nicht mehr fortführen kann. Berufsunfähigkeit ist erst dann anzunehmen, wenn dem Mitglied jedwede Steuerberatertätigkeit im Hinblick auf die Vorbehaltsaufgaben zur Einkommenserzielung nicht mehr möglich ist.

Anmerkung:

Das Gericht hat daher die Klage eines Steuerberaters, der seine Tätigkeit als Steuerberater im Dezember des Jahres 2017 eingestellt und seine Bestellung durch den in diesem Monat erklärten Verzicht gegenüber der Steuerberaterkammer [...] zurückgegeben hat, auf Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente ab dem abgewiesen. Der Steuerberater war während seiner Ber...