Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Corona-Prämie | Rechtsweg bei Streitigkeiten um Bundesanteil der Prämie nach § 150a SGB XI
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen zugelassenen Pflegeeinrichtungen und deren Arbeitnehmern über die Berechnung und Höhe des Bundesanteils der Corona-Prämie nach § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet.
Die Parteien streiten in der Hauptsache über die Berechnung und Höhe der der Pflegekraft nach Bundes- und Landesrecht zustehenden Corona-Prämien. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist allerdings nicht eröffnet. Zwischen den Parteien besteht eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit. Für Rechtsstreitigkeiten, die sich aufgrund der Regelungen des § 150a SGB XI zur Berechnung, Zahlung, Finanzierung und Refinanzierung der Corona-Prämie ergeben, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. Dies gilt auch, soweit – wie vorliegend – zwischen der Pflege...