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SV-Status | Ein-Personen-GmbH als Dienstleister
Schließt ein Krankenhausträger mit einer juristischen Person des Privatrechts Dienstleistungsverträge mit dem Ziel der Erbringung stationärer Pflegeleistungen auf Honorarbasis, ist diese Vertragsgestaltung – abgesehen von Fällen des Rechtsmissbrauchs – auch im Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen.
[i]Zur Scheinselbständigkeit Kastenbauer, NWB 28/2020 S. 2106Der Senat hebt hervor, dass über die Rechtsfigur der juristischen Person auch bei der Prüfung des Erwerbsstatus nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden dürfe, was auch hinsichtlich der rechtlichen Verschiedenheit zwischen einer Ein-Personen-GmbH und ihrem Alleingesellschafter gelte, welche allenfalls in Ausnahmefällen durchbrochen werden dürfe. Die Revision ist anhängig (Az. B 12 R 15/21 R).