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Abgabenordnung | Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Die Finanzverwaltung hat mit Datum v. ein überarbeitetes BMF-Schreiben zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes veröffentlicht. In dem ausführlichen Schreiben werden u. a. auch die in § 138 AO durch das JStG 2020 vorgenommenen gesetzlichen Änderungen, wie z. B. den Verzicht auf eine Mitteilungspflicht beim Erwerb oder der Veräußerung einer börsennotierten (in der EU/EWR) Beteiligung von weniger als 1 %, berücksichtigt (s. Hörster, NWB 40/2020 S. 2958). (Eine ausführliche Darstellung des BMF-Schreibens erfolgt in einer der nächsten Ausgaben.)