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WP Praxis Nr. 6 vom Seite 205

ISA (DE) 330: Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken

Inhalte und deutsche Modifikationen

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

ISA (DE) 330 „Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken“ ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 330 „Auditor's Responses to Assessed Risks“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden); eine freiwillige vorzeitige Anwendung war bereits zwei Jahre zuvor zulässig. Aus Anlass der Bedeutung und Aktualität des ISA (DE) 330 stellt der Beitrag die Inhalte und die deutschen Modifikationen des Standards für die Anwendung in der Abschlussprüfungspraxis komprimiert, übersichtlich und nutzerfreundlich dar.

Der Beitrag ist Teil einer Reihe von Beiträgen über die zu den GoA des IDW zählenden ISA (DE). Neben den einzelnen, zu den GoA des IDW gehörenden ISA (DE), werden in der Beitragsreihe auch formale Änderungen im Gefüge der GoA des IDW durch die Anwendung der ISA (DE) sowie daraus entstehende materielle Änderungen gegenüber den bisherigen IDW Prüfungsstandards im Überblick behandelt.

Philipps, Anpassungsbedarf bei Anwendung der ISA (DE), , NWB LAAAH-92961

Kernaussagen
  • ISA (DE) 330 ist Teil der GoA des IDW. Der Standard enthält die Regelungen des ISA 330 und ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.

  • Der Standard formuliert Regelungen für die Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer, Reaktionen auf übereinstimmend mit ISA (DE) 315 (Revised) identifizierte und beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zu planen und umzusetzen. Zweck dieser Verantwortlichkeit ist, dass Abschlussprüfer durch Planung und Umsetzung eines angemessenen Vorgehens ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen erlangen.

  • ISA (DE) 330 ist für jede Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den ISA (DE)/IDW PS relevant und von Bedeutung. Der Standard ist (vor allem) auch im Zusammenhang mit ISA (DE) 200 „Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing“ zu lesen.

I. Bedeutung und Aktualität des Themas

Bei Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden) werden die International Standards on Auditing (DE) (ISA (DE)) fester Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW. Diese GoA des IDW schließen dann neben bestimmten IDW Prüfungsstandards (IDW PS) mehrheitlich sog. International Standards on Auditing (ISA) unter Berücksichtigung deutscher Besonderheiten (ISA (DE)) ein. Einer dieser ISA (DE) als Teil der GoA des IDW ist ISA (DE) 330 „Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 330 „Auditor's Responses to Assessed Risks“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .

ISA (DE) 330 zählt zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Risikobeurteilungen und Reaktion auf beurteilte Risiken“ (ISA 300-499). Der Standard formuliert Regelungen für die Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer, Reaktionen auf übereinstimmend mit ISA (DE) 315 (Revised) identifizierte und beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zu planen und umzusetzen. Zweck dieser Verantwortlichkeit ist, dass Abschlussprüfer durch Planung und Umsetzung eines angemessenen Vorgehens ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den beurteilten Risiken wesentlicher falscher S. 206Darstellungen erlangen. Über ISA 330 hinaus enthält ISA (DE) 330 Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.

Aufgrund der zeitlich schon längeren inhaltlichen Anwendungshistorie der ISA in Deutschland sind die deutschen Berufsangehörigen bereits mit den Grundaussagen des ISA (DE) 330, nicht aber mit seinen Inhalten im Detail sowie mit seinen deutschen Modifikationen vertraut. Hier setzt der vorliegende Beitrag an. Er behandelt ISA (DE) 330 in einer zusammenfassenden Darstellung, mit verkürzter, übersichtlicher Wiedergabe seiner Inhalte, orientiert an der Gliederung seiner Anforderungen. Zweck dieser Zusammenfassung ist, allen Interessierten einen detaillierten Überblick über die Standardinhalte zu geben und bei der möglichst effizienten Einarbeitung darin zu unterstützten; sie vermag den Standardtext indes nicht zu ersetzen.

Die Behandlung des Standards beginnt mit einer visuellen, durch Stichworte angereicherten Inhaltsübersicht (Abschnitt II.). Darauf folgend werden der Anwendungsbereich und Anwendungszeitpunkt des Standards sowie das Ziel des Standards und die darin enthaltenen Definitionen beschrieben (Abschnitt III.). Anschließend werden die Anforderungen mit ihren zugehörigen Anwendungshinweisen im Standard je Gliederungspunkt nutzerfreundlich „auf einen Blick“ verbal und zum Teil auch visuell dargestellt (Abschnitt IV.). Zum Schluss des Beitrags werden auch die Modifikationen der „D-Textziffern“ im Standard zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften (und berufsüblichen Verhaltensweisen) „en bloc“ aufgeführt (Abschnitt V.).