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Einkommensteuer | U.a. Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft (BMF)
Das BMF hat vor dem Hintergrund der und VI R 73/15 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 5.5.2022 mit Anmerkung Geserich) und der Einführung des § 14 Abs. 2 und 3 EStG i.d.F. des JStG 2020 ausführlich zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und dem Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung genommen ().
In dem Schreiben geht das BMF aus folgende Fallgruppen näher ein:
Übertragung oder Überführung der Grundstücke hat vor dem stattgefunden und es wurde kein Antrag nach § 52 Absatz 22c Satz 2 EStG gestellt
Übertragung oder Überführung der Grundstücke hat nach dem