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Verwaltungsrecht | "Bettensteuer" verfassungsgemäß (BVerfG)
Das Bundesverfassungsgericht hat vier Verfassungsbeschwerden
zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen
in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Freien und Hansestadt
Hamburg, in der Freien Hansestadt Bremen sowie in der Stadt Freiburg im
Breisgau betreffen (, 1 BvR
354/16, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 2886/15; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden erhebt seit dem Jahr 2005 von den ansässigen Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungsteuer, die sich zumeist auf einen niedrigen Prozentsatz des Übernachtungspreises (Nettoentgelt) beläuft. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit – nicht verfahrensgegenständlichem – Grundsatzurteil (