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KG Urteil v. - 2 U 39/18

Gesetze: GmbHG i.d.F. vom 23.10.2008 § 64; HGB § 130a Abs. 2; InsO § 15b; InsO § 17 Abs. 2; InsO § 19 Abs. 2 S. 1; EGInsO § 103m

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein vom Insolvenzverwalter als Indiz der Überschuldung vorgelegter Jahresabschluss ist nicht schon deswegen ohne Aussagekraft, weil er vor Insolvenzeröffnung nicht mehr förmlich beschlossen und vom Geschäftsführer unterzeichnet werden konnte. Vielmehr sind dem Geschäftsführer konkrete Einwendungen in der Sache zumutbar.

2. Zur Frage, ob sich der Geschäftsführer einer konzernangehörigen GmbH zur Exkulpation auf ein Anwaltsgutachten stützen kann, welches das Vorliegen von Insolvenztatbeständen im Wege einer reinen Konzernbetrachtung verneint.

3. Hat der auf die Erstattung von Zahlungen in der Insolvenz in Anspruch genommene Geschäftsführer die sorgfältige Plausibilitätskontrolle einer Insolvenzbegutachtung unterlassen, kann er nicht geltend machen, bei deren Vornahme hätte ihm der Fehler des Begutachtenden nicht auffallen müssen.

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1154 Nr. 21
DStR-Aktuell 2022 S. 11 Nr. 22
GmbHR 2022 S. 794 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2023 S. 1387
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2022 S. 1412
WM 2022 S. 1490 Nr. 30
ZIP 2022 S. 1212 Nr. 24
VAAAI-61835

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