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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 1159/21

Gesetze: EStG (a.F.) § 22 Nr. 3, EStG (a.F.) § 23 Abs. 1, EStG (a.F.) § 23 Abs. 3 S. 8, EStG § 20 Abs. 6 S. 5, GG Art. 3 Abs. 1

Ausschluss der Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen mit Stillhalterprämien: Keine Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 3 S. 8 EStG a.F.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die einkommensteuerliche Einordnung der Einkünfte der Kläger aus Stillhaltergeschäften in den Jahren 2006 und 2007 zu unterschiedlichen Einkunftsarten und die Verfassungsmäßigkeit der ggf. aus dieser Einordnung resultierenden Verlustausgleichsbeschränkung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAI-61749

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