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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 2982/19

Gesetze: AO § 163, EStG (a.F.) § 23 Abs. 1, EStG (a.F.) § 23 Abs. 3 S. 8, EStG (n.F.) § 20 Abs. 6 S. 5, GG Art. 3 Abs. 1

Keine sachliche Unbilligkeit bei Ausschluss der Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen mit Stillhalterprämien durch § 23 Abs. 3 S. 8 EStG (a.F.) trotz möglicher Definitivverluste und evtl. Verfassungswidrigkeit des § 20 Abs. 6 S. 5 EStG

Tatbestand

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen (gemäß § 163 AO) vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAI-61747

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