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Einkommensteuer | Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen als Betriebsausgaben (LfSt Nds)
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat zur Qualifizierung von Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG Stellung genommen ().
Hierzu führt das Landesamt für Steuern Niedersachsen u.a. weiter aus:
Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Kompensation (z.B.: Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) können betrieblich veranlasst und somit nach § 4 Abs. 4 EStG als BA abziehbar sein.
Hierüber ist unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die dafür wesentlichen Prüfkriterien sind,
ob die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind,
ob den Aufwendungen Verträge zwischen fremden Dritten oder nahestehenden Pe...