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Online-Nachricht - Montag, 16.05.2022

Einkommensteuer | Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen als Betriebsausgaben (LfSt Nds)

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat zur Qualifizierung von Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG Stellung genommen ().

Hierzu führt das Landesamt für Steuern Niedersachsen u.a. weiter aus:

Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Kompensation (z.B.: Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) können betrieblich veranlasst und somit nach § 4 Abs. 4 EStG als BA abziehbar sein.

Hierüber ist unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die dafür wesentlichen Prüfkriterien sind,

  • ob die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind,

  • ob den Aufwendungen Verträge zwischen fremden Dritten oder nahestehenden Pe...

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