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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen (FG)
Ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen ist nicht möglich, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen ().
Sachverhalt: Die Klägerin betrieb in den Streitjahren einen Kiosk. Eine bei einer Lieferantin durchgeführte Steuerfahndungsprüfung stellte fest, dass diese ihren Kunden - auch der Klägerin - die Möglichkeit eingeräumt hatte, Waren gegen Barzahlung ohne ordnungsgemäße Rechnung zu beziehen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse führte eine bei der Klägerin durchgeführte Betriebsprüfung zu dem Ergebnis, dass die Klägerin Eingangsumsätze der Lieferantin und die entsprechenden Ausgangsumsätze nicht in ihrer Buchführung erfasst hatte. Das Finanzamt schätzte daraufhin Umsätze be...