Auswertung von Kontrollmaterial über Feststellungen, die auf Unterlagen beruhen, für die dem Grunde nach Vorlageverweigerungsrechte
aus § 104 Abs. 1 AO bestehen
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung festgestellte Verhältnisse, die für die Besteuerung
anderer Steuerpflichtiger von Bedeutung sind, auswerten darf, wenn die Feststellungen auf Unterlagen beruhen, für die dem
Grunde nach Vorlageverweigerungsrechte aus § 104 Abs. 1 AO bestehen.
2. Fertigt ein Betriebsprüfer Kontrollmitteilungen über anlässlich der Prüfung eines Rechtsanwalt festgestellte Verhältnisse
von dessen Mandanten, ohne den Rechtsanwalt oder den betroffenen Mandanten vorab über diese Absicht zu informieren, begegnet
die Frage, ob das Kontrollmaterial bei der Besteuerung des Mandanten ausgewertet werden darf, selbst dann ernstlichen Zweifeln,
wenn der Rechtsanwalt dem Prüfer die Kanzleiunterlagen nicht in neutralisierter Form vorgelegt hat.
Fundstelle(n): AO-StB 2023 S. 148 Nr. 5 FAAAI-61716
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