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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 101/18

Gesetze: KN Unterposition 8525 5000 ; KN Unterposition 8525 80 ; KN Position 8543; KN Unterposition 8528 7220 ; KN Erläuterungen zur Position 8528; KN Allgemeine Vorschrift 3 b; KN Allgemeine Vorschrift 3 c ; KN Anmerkung 4 zu Abschnitt XVI

Zolltarif: Einreihung eines Videoüberwachungssystems

Leitsatz

Ein Videoüberwachungssystem, das aus einer Fernsehkamera und einer Monitoreinheit besteht und für den Einzelverkauf als Zusammenstellung aufgemacht ist, wird unter Anwendung der AV 3 c KN in die Position 8528 KN eingereiht.

Fundstelle(n):
AAAAI-61709

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