Berücksichtigung der tatsächlich
angefallenen Kosten des Vermögensübergangs bei grenzüberschreitender
innergemeinschaftlicher Aufwärtsverschmelzung von Tochter-Kapitalgesellschaft
auf Mutter-Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen
von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100 %ige inländische
Mutter-Kapitalgesellschaft ist es mit den unionsrechtlichen Vorgaben
in Art. 7 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2009/133/EG vom
(Fusionsrichtlinie) vereinbar, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht
die tatsächlich angefallenen Kosten des Vermögensübergangs den steuerfrei
zu stellenden Übernahmegewinn mindern und dass vom Übernahmegewinn
5 Prozent als nichtabziehbare Betriebsausgaben dem Steuerbilanzgewinn
der Mutter-Kapitalgesellschaft außerbilanziell wieder hinzuzurechnen
sind.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2022 S. 217 Nr. 7 YAAAI-61701
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