Keine Hinzuschätzung wegen abstrakter Möglichkeit zur
Löschung bzw. Änderung von Rechnungen
Leitsatz
Allein der Umstand, dass die zum Schreiben der Rechnungen eingesetzte Software „Verwaltungsscout-Business Edition – Rechnung
und Buchhaltung” der Firma Scoutsystems Software ausweislich der Programmbeschreibung die Rechnungen zwar automatisch fortlaufend
nummeriert, jedoch die Löschung bzw. Änderung einzelner Rechnungen ermöglicht, ohne dies zu dokumentieren, rechtfertigt für
sich noch keine Hinzuschätzung nach § 162 AO. Die Grundsätze, die für Kassensysteme entwickelt worden sind, sind insoweit
nicht übertragbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 13/2022 S. 589 BAAAI-61697
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