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Gesetzgebung | Bundestag berät Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Der Bundestag hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucks.20/1738) in erster Lesung beraten. Danach sollen Aktiengesellschaften künftig dauerhaft von der virtuellen Hauptversammlung als zusätzlicher Form der Versammlung Gebrauch machen können.
Der Entwurf sieht im Wesentlichen Änderungen im Aktiengesetz vor. Dort sollen unter anderem die neuen Paragrafen 118a „Virtuelle Hauptversammlung“ sowie 130a „Stellungnahme- und Rederecht bei virtuellen Hauptversammlungen“ eingefügt werden.
Mit dem Paragraf 118a soll es Aktiengesellschaften nunmehr ermöglicht werden, Hauptversammlungen künftig als Präsenzveranstaltung, als hybride Versammlung oder als rein virtuelle Ver...