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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Steuerentlastungsgesetz 2022
Der Bundestag hat am das Steuerentlastungsgesetz 2022 (BT-Drucks. 20/1333) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/1765, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 11.5.2022) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro, rückwirkend zum .
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags für Werbungskosten von 1.000 Euro auf 1.200 Euro, rückwirkend zum .
Ausdehnung der bereits für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossenen Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfer...