Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
11. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel VI: Umsatzsteuer
1. Einführung
1016Der Umsatzsteuer unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit ist dabei unabhängig davon gegeben, dass die Lieferung oder die sonstige Leistung – kurz auch „der Umsatz“ genannt – aufgrund einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt.
1017Die vorgenannten Vorgaben des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG – Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt – müssen insgesamt erfüllt sein. Ist auch nur eine dieser Vorgaben im konkreten Einzelfall nicht gegeben, entfällt die Umsatzsteuerbarkeit; der Vorgang ist dann umsatzsteuerlich irrelevant. Diese Vorgaben zur Steuerbarkeit gelten uneingeschränkt auch für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Hebammen oder Unternehmern mit einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit.
1018Lieferungen (im umsatzsteuerlichen Sin...