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Umsatzsteuer | Anspruch auf Vorsteuervergütung trotz unterbliebener formeller Angaben (FG)
Der Anspruch auf Vorsteuervergütung ist nicht zu versagen, wenn in der Anlage zum elektronischen Vergütungsantrag formelle Angaben wie die UStIDNr./Steuernummer unterblieben sind (; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. XI B 34/22).
Hintergrund: Nach § 18 Abs. 9 Satz 1 UStG und § 61 Abs. 1 Satz 1 UStDV hat der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer den Antrag auf vorsteuervergütung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal dem BZSt zu übermitteln.
Sachverhalt: Streitig ist, ob der Klägerin, ein in der Tschechischen Republik ansässiges Unternehmen, für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020 ein Anspruch auf Vorsteuervergütu...