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Bauvertragsrecht | Rechte von Bauherren beim sog. Verbraucherbauvertrag (OLG)
Ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB liegt auch dann vor, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben. Damit können diese sich auf die hieraus ergebenden Verbraucherrechte berufen und sind nicht verpflichtet, einem Handwerksunternehmen eine sog. Bauhandwerkersicherung zu stellen (OLG Zweibrücken, Urteil v. - 5 U 52/21; Revision anhängig, BGH-Az. VII ZR 94/22).
Hintergrund: Bauhandwerker können eine Sicherheitsleistung für ihre zu erbringenden Vorleistungen und Nebenforderungen nach § 650f BGB verlangen. Keine Sicherheit kann verlangt werden, wenn der Besteller Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag nach § 650i oder um einen Bauträgervertrag nach § 650u handelt, es sei denn, das Bauvorhaben wi...