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STFAN Nr. 5 vom Seite 2

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) – Teil 1

Viktor Rebant

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, möchte der Gesetzgeber den Umsatzverkürzungen in modernen Kassensysteme entgegenwirken. Das Gesetz sieht einen aufeinander abgestimmten Maßnahmen-Katalog vor, der die in der Praxis angewandten Manipulationstechniken aushebeln bzw. nahezu unmöglich machen soll. Neben organisatorischen Maßnahmen hat es auch eine technische Komponente in das Gesetz geschafft – die sog. technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE.

Was ist eigentlich das Problem?

2003 wies der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung auf drohende Steuerausfälle hin. Die auf dem Markt befindlichen modernen Kassensysteme machen es der Finanzverwaltung nicht mehr möglich, die materielle Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung zu überprüfen bzw. sicherzustellen. Denn die Systeme erlauben es die steuerlichen Aufzeichnungen (z. B. Umsätze) nachträglich zu manipulieren, ohne dass diese Manipulationen ersichtlich bleiben (vgl. Deutscher Bundestag, Drucks. 15/2020, Unterrichtung, 2003, S. 31 f.). Einfach gesagt: Aus 10.000 € Tageseinnahmen, werden 5.000 €.

Der Bundesrechnungshof schätze den damit verbunden Steuerausf...

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