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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
ab dem bis zum müssen für sämtliche Grundstücke die sog. Grundsteuererklärung abgegeben werden. Christoph Wenhardt gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen und zeigt auf, was es zu beachten gibt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt. Stefan Schönwald zeigt die Auswirkungen auf und ergänzt die Ausführungen mit einem praktischen Schaubild.
Manuel Edinger vervollständigt mit dem dritten Teil zur Verschonung eines Grundstücks die Beitragsreihe und stellt ein zusammenfassendes Schaubild zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihre