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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 13 | Vermietung: Entschädigung im Rahmen einer Nachbarschaftsvereinbarung nicht einkommensteuerbar

Eine Entschädigungszahlung für die dauerhafte Einbringung von Verpressmitteln und Verpressankern in den Untergrund des Grundstücks des Steuerpflichtigen anlässlich der Bebauung des Nachbargrundstücks ist nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster nicht einkommensteuerbar. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise werde die dingliche Eigentumsbeschränkung und die damit einhergehende Wertminderung des Grundstücks des Steuerpflichtigen ausgeglichen.

Für Vermieter ist auch ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG München interessant.

Im Streitfall hatte ein Vermieter mit dem Eigentümer des benachbarten Grundstücks eine Nachbarschaftsvereinbarung getroffen. Er gestattete diesem, Verpressmittel und Verpressanker dauerhaft in den Untergrund seines Grundstücks einzubringen. Die an der Grundstücksgrenze erforderlichen Abstütz- und Unterfangungsmaßnahmen ermöglichten es dem Nachbarn – einer Projektgesellschaft –, die Bestandsgebäude abzureißen und das Grundstück anschließend neu zu bebauen. Der Vermieter erhielt dafür eine pauschale Entschädigung i. H. von rund 150.000 €.

Die Preisfrage lautet: Handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte? – E...