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Track 10-11 | Kassen: Schätzung von Umsatzerlösen eines Gastronomiebetriebs anhand von Z-Bons der Folgejahre
Bei Hinzuschätzungen wegen mangelhafter Kassenführung eines Gastronomiebetriebs darf das Finanzamt nach einem aktuellen Urteil des s auf bei einer Durchsuchung gefundene Tagesendsummenbons (Z-Bons) aus der Zeit nach dem Prüfungszeitraum abstellen. Voraussetzung ist, dass es seit dem Prüfungszeitraum zu keinen grundlegenden Änderungen der betrieblichen Verhältnisse gekommen ist.
Von Bedeutung für Gastronomiebetriebe können zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sein – zu Hinzuschätzungen bei mangelhafter Kassenführung anhand zweier Z-Bons – also Tagesendsummenbons – aus den Folgejahren.
Im Kern musste der IV. Senat des BFH die Frage beantworten: Können im Rahmen einer Betriebsprüfung vorgefundene Belege aus einem dem Prüfungszeitraum nachfolgenden Veranlagungszeitraum als besondere Form des internen Betriebsvergleichs bei einer Schätzung der Umsätze und Erlöse des Prüfungszeitraums zugrunde gelegt werden?
Im Streitfall wies die Kassenführung eines Gastronomiebetriebs große Mängel auf. Der Prüfer nahm daher erhebliche Hinzuschätzungen vor. Er orientierte sich dabei an zwei Tagesendsummenbons, die bei der Durchsuchung des Betriebs durch Beamte des...