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Track 25-26 | Doppelter Haushalt: Zweitwohnungsteuer zusätzlich zum Höchstbetrag für Unterkunftskosten absetzbar
Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren die Frage beantworten: Zählt die Zweitwohnungsteuer für das Unterhalten einer Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den (gedeckelten) Unterkunftskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG? Das FG München hat das in erster Instanz verneint und damit zugunsten der Steuerzahler der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.
Der erste schwebende Prozess, den wir mit Ihnen besprechen möchten, betrifft den Abzug von Werbungskosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
Bekanntlich sind seit 2014 die Kosten für die Unterkunft am Arbeitsort nur bis maximal 1.000 € pro Monat absetzbar. Der Höchstbetrag umfasst alle für die Unterkunft oder Wohnung entstehenden Aufwendungen, die vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Dazu gehören nach dem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur Reisekosten-Reform die Miete, die Betriebskosten, die Kosten der laufenden Reinigung und Pflege der Zweitwohnung, der Rundfunkbeitrag, die Miet- und Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze, die Aufwendungen für die Sondernutzung des Gartens sowie die Zweitwo...