im Inland belegene, vollständig eingerichtete Wohnung als Wohnsitz im Sinne des § 8 AO
Leitsatz
1. Die Frage der Wohnsitzbegründung kann nur nach den Verhältnissen des jeweiligen Streitjahres beurteilt werden. Die Entwicklung
der Verhältnisse in den Folgejahren bleibt unberücksichtigt.
2. Eine im Inland belegene, vollständig eingerichtete Wohnung erfüllt die Voraussetzungen des Wohnsitzbegriffs im Sinne des
§ 8 AO, wenn sie dem Steuerpflichtigen zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht und regelmäßig genutzt wird. Dabei spricht
bereits ein über drei Wochen hinausgehender Aufenthalt im Jahr gegen ein bloßes Ferienquartier und für einen Wohnsitz.
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 6 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2022 S. 1680 PIStB 2023 S. 60 Nr. 3 PIStB 2023 S. 61 Nr. 3 ZAAAI-61073
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