Verdeckte Gewinnausschüttung
zugunsten einer im Ausland ansässigen Konzernmutter im Zusammenhang
mit Parallelimporten
Leitsatz
Eine vGA kann auch ohne Zufluss beim Gesellschafter gegeben
sein, wenn der Vorteil dem Gesellschafter mittelbar in der Weise
zugewendet wird, dass eine ihm nahestehende Person aus der Vermögensverlagerung
Nutzen zieht. Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann familien-, gesellschafts-,
schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein.
Es ist nicht branchenüblich, dass Umsätze aus Parallelimporten
einer im Ausland ansässigen Konzernmutter stets gesondert in die
Provision / Marge der nationalen Vertriebsgesellschaft einfließen
müssen.
Fundstelle(n): DStRE 2023 S. 376 Nr. 6 GmbH-StB 2022 S. 214 Nr. 7 IStR 2022 S. 858 Nr. 22 KÖSDI 2022 S. 22842 Nr. 8 YAAAI-61069
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