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FG Köln Urteil v. - 2 K 2875/19

Gesetze: Art. 25 Abs. 1 DBA Belgien

Einkommensteuer

Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach DBA Belgien

Leitsatz

Der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens ist gemäß Art. 25 Abs. 1 DBA Belgien an die zuständige Behörde des Staates zu richten, in dem die betroffene Person in den Jahren, in denen sie eine Doppelbesteuerung beseitigt wissen will, ansässig war. An der Zuständigkeit dieser Behörde ändert sich auch nach Wechsel des Wohnsitzes zu einem späteren Zeitpunkt nichts.

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 13/2022 S. 490
KAAAI-61065

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