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Arbeitsrecht | Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess (BAG)
Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung
geleisteter Überstunden erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die
Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des
Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Da der Arbeitgeber Vergütung nur für
von ihm veranlasste Überstunden zahlen muss, hat der Arbeitnehmer zweitens
vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder
konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat ().
Sacherhalt und Verfahrensgang: Der Kläger war als Auslieferungsfahrer bei der Beklagten, die ein Einzelhandelsunternehmen betreibt, beschäftigt. Seine Arbeitszeit erfasste der Kläger mittels technischer Zeitaufzeichnung, wobei nur Be...