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Vertragsrecht | Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios (BGH)
Der Betreiber eines Fitness-Studios ist zur Rückzahlung von
Mitgliedsbeiträgen verpflichtet, welche er in der Zeit, in der er sein
Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der
COVID-19-Pandemie schließen musste, von einem Kunden per Lastschrift eingezogen
hat ().
Sachverhalt: Die Parteien schlossen im Mai 2019 einen Vertrag über die Mitgliedschaft im Fitnessstudio der Beklagten mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend ab dem . Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der im Lastschriftverfahren eingezogen wurde, betrug 29,90 € nebst einer halbjährigen Servicepauschale. Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie musste die Beklagte das Fitnessstudio in der Zeit vom bis s...