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Online-Nachricht - Mittwoch, 04.05.2022

Grundsteuer | Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) äußert sich zu Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt (.1.1-1/17 St35).

Hintergrund: Mit der Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung vom sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Freistaat Bayern zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt verpflichtet worden.

Von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung gelten folgende Ausnahmen:

  1. Grundbesitz, der sich im unmittelbaren Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts befindet: Die Aufforderung zur Ab...