Formwechsel einer KG in eine GmbH für Nutzung iSd § 15a EStG
verrechenbarer Verluste des Kommanditisten schädlich
Leitsatz
Wird eine KG nach der Rechtslage vor dem SEStEG zum steuerrechtlichen Buchwert in eine GmbH formgewechselt (steuerliche Einbringung
iSd § 20 UmwStG 1995), mindern die am steuerlichen Übertragungsstichtag nach § 15a EStG festgestellten verrechenbaren Verluste
des Kommanditisten nach § 15a EStG seinen Gewinn aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen GmbH-Anteile nicht.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 41 DStRE 2022 S. 1309 Nr. 21 GStB 2022 S. 203 Nr. 6 GmbH-StB 2022 S. 217 Nr. 7 GmbHR 2022 S. 1329 Nr. 24 GmbHR 2022 S. 1331 Nr. 24 KÖSDI 2022 S. 22838 Nr. 8 ZAAAI-60707
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