Zum Werbungskostenabzug von Beiträgen zu einer
Sportinvaliditätsversicherung eines Berufssportlers
Leitsatz
Beiträge eines Berufssportlers zu einer Sportinvaliditätsversicherung, mit welcher Einnahmeausfälle abgesichert werde sollen,
ohne dass eine Unterscheidung getroffen wird, ob die krankheits- oder unfallbedingte Unfähigkeit die sportliche Tätigkeit
dauerhaft oder vorrübergehend auszuüben unmittelbar auf ein mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängendes Ereignis zurückzuführen
ist oder durch einen Unfall im privaten Bereich bzw. eine dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnende Erkrankung ausgelöst
wurde, sind keine Werbungskosten.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 33 DStRE 2022 S. 1162 Nr. 19 KÖSDI 2022 S. 22761 Nr. 6 PAAAI-60706
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