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Lohnsteuer/Verfahrensrecht | Haftung für pauschalierte Lohnsteuer (BFH)
Die Nichtabführung einzubehaltender
und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten
begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten
des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen
Pauschalierung der Lohnsteuer (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gem. § 69 Satz 1 i. V. mit § 34 Abs. 1 AO haften die gesetzlichen Vertreter einer GmbH, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt worden sind. Danach trifft den Geschäftsführer einer GmbH die Pflicht, für eine fristgerechte Anmeldung und Abführung d...