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Grunderwerbsteuer | Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs (BFH)
Eine Abtretungsanzeige, die eingeht, bevor der abzutretende Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag gem. § 16 Abs. 1 GrEStG entstanden ist, ist unwirksam (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 16 Abs. 1 GrEStG wird eine Steuerfestsetzung auf Antrag aufgehoben, wenn ein Erwerbsvorgang unter den in Nr. 1 oder Nr. 2 aufgestellten Voraussetzungen rückgängig gemacht wird, bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten sich über einen möglichen Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer.
Die Revision des FA ist unbegründet:
Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG dann entgegen, wenn der Erwerber dem N...